Ein Teilnehmer eines Corona-«Spaziergangs» im Januar 2021 klagte beim Verwaltungsgericht gegen eine Wegweisung. Damit blitzt er aber ab.
Demonstration Zürich Wegweisung Corona
2021 wurde in Zürich unter dem Deckmantel eines «Corona»-Spaziergangs demonstriert. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich wurde gegen eine Wegweisung bei einer Demonstration im Januar 2021 geklagt.
  • Der Kläger war zwölf Stunden der Stadt verwiesen worden und erhielt eine Verzeigung.
  • Nun erklärte das Verwaltungsgericht die Wegweisung für rechtens.
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Die Corona-Massnahmengegner beschäftigen Zürcher Gerichte immer noch: Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Wegweisungen bei den Demos legal waren. Ein Teilnehmer eines Anti-Massnahmen-«Spaziergangs» in der Stadt Zürich hatte dagegen geklagt.

Die unbewilligten Demonstrationen der Massnahmengegner hiessen im vergangenen Winter jeweils «Spaziergänge». In zahlreichen Städten fanden diese statt, immer begleitet von grossem Polizeiaufgebot.

Demonstration 2021
Im Januar 2021 war ein Teilnehmer des Corona-«Spaziergangs» von der Polizei für 12 Stunden der Stadt verwiesen worden. (Archivbild) - Keystone

Der Kläger, der nun vor Verwaltungsgericht abblitzte, lief Anfang 2021 mit einem solchen «Spaziergang» mit. Auf der Rudolf-Brun-Brücke wurde er von der Stadtpolizei Zürich kontrolliert, für zwölf Stunden vom Stadtgebiet verwiesen. Er erhielt eine Verzeigung wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration.

Auch das kantonale Verwaltungsgericht lässt den Kläger abblitzen

Gegen die Wegweisung klagte er bis vor das kantonale Verwaltungsgericht. Allerdings hatte er damit keinen Erfolg, wie das am Mittwoch, 28. Dezember 2022, publizierte Urteil zeigt.

Die Polizei habe die Teilnehmenden per Lautsprecher dazu aufgefordert, auseinanderzugehen, schreibt das Gericht. Danach habe es keine mildere Massnahme als die Wegweisung vom Stadtgebiet mehr gegeben.

Wegweisung sei «geeignet, erforderlich und zumutbar» gewesen

Die Wegweisung aller Personen sei «geeignet, erforderlich und zumutbar» gewesen, so das Gericht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Massnahmengegner kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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