Umbau der Roten Fabrik in Zürich kommt vor Bundesgericht

Nach einem Brand in der Roten Fabrik im Jahr 2012 arbeitete die Stadt Zürich ein Sanierungsprojekt aus. Dieses sollte die Brandschäden beseitigen und den Kulturbetrieb für weitere Jahrzehnte ermöglichen. Das Projekt beschäftigt jedoch bis heute die Gerichte. Bei den Klägern handelt es sich um Personen aus der Nachbarschaft.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in seinem am Donnerstag publizierten Entscheid nun der Stadt Zürich und der Baudirektion des Kantons Zürich recht gegeben. Bevor der Streit um das Kulturhaus in Zürich-Wollishofen ein Ende findet, wird sich allerdings noch das Bundesgericht damit beschäftigen müssen. Gemäss Angaben des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerde nun dort hängig.
Das Projekt war bereits 2016 ein erstes Mal vor Verwaltungsgericht. Damals gab das Gericht den Anwohnern in verschiedenen Punkten recht, unter anderem im Bezug auf den Denkmalschutz. Umstritten war beispielsweise der Umgang mit den Fensteröffnungen im Erdgeschoss der Westfassade zur Seestrasse hin oder mit den Backsteinen im Obergeschoss, die auf der Fassade ein Rautenmuster bilden.
Die Stadt überarbeitete daraufhin das Projekt. Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil die nun geplanten Veränderungen mit dem Denkmalschutz für vereinbar.
Das umstrittene Bauprojekt sieht einen Umbau und eine Aufstockung eines Teils des ehemaligen Fabrikationstrakts vor. Es handelt sich um das zweigeschossige Gebäude, in dem sich Künstlerateliers und die sogenannte Aktionshalle für Konzerte befindet.
Das Gebäude, das ursprünglich der mechanischen Seidenstoffweberei diente, wurde 1892 errichtet und erfuhr seither verschiedene Änderungen. So wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die zierenden Blendfenster aufgebrochen und richtige Fenster eingebaut. Später wurde ein eingeschossiger Dachaufbau erstellt.