Systemwechsel bei Prämienverbilligung tritt im April in Kraft

Die Regierung hat diesen Termin am Donnerstag mitgeteilt. Die Anspruchsberechtigten werden künftig rund 40 Prozent der Prämie selber bezahlen. Vom Rest müssen sie einen weiteren, einkommensabhängigen Anteil übernehmen. Was noch fehlt, wird vom Kanton als Individuelle Prämienverbilligung übernommen.
Die Höhe der Prämienverbilligung hängt also weiterhin vom Einkommen ab. Je tiefer das Einkommen, desto höher der Zustupf des Staates. Nicht mehr möglich ist es aber, durch Abzüge an die 2. Säule und die Säule 3a sowie an den Unterhalt eines Hauses wenig Einkommen auszuweisen. Diese Abzüge werden wieder hinzugerechnet.
Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung wird neu auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Sprösslinge aus wohlhabendem Haus werden künftig keine Verbilligung mehr erhalten. Das dadurch frei werdende Geld soll jenen zugute kommen, die es wirklich nötig haben.
Die Höhe der Prämienverbilligung wird neu zuerst provisorisch auf Basis der Steuerveranlagung festgelegt. Weil es möglich ist, dass es zu Abweichungen zwischen provisorischer und definitiver Verbilligung kommt, werden zunächst nur 80 Prozent der Prämienverbilligung ausgezahlt. Damit will der Kanton verhindern, dass er zu viel bezahlte Verbilligungen später wieder zurückfordern muss.
Bei unveränderten Steuerdaten werden dem Prämienzahler die restlichen 20 Prozent aber ausgezahlt, sobald die definitiven Steuerdaten vorhanden sind.
Nach wie vor werden dreissig Prozent der Haushalte durch die Prämienverbilligung unterstützt. Der Kantonsrat hatte dieses Einführungsgesetz im April 2019 gutgeheissen. Im laufenden Jahr wird der Kanton voraussichtlich 970 Millionen Franken für die Prämienverbilligung ausgeben.