Eine 75-jährige Zürcherin hat während Jahren kantonale Gelder abgezweigt, die eigentlich für Jugendliche ohne Lehrstelle gedacht waren. Das Bezirksgericht hat sie am Mittwoch nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt.
Urteil
Das Gericht hat mittelschweres Verschulden angenommen. - pixabay

Sinn und Zweck des Vereines war es, Jugendliche ohne Lehrstelle aufzufangen und bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür erhielt dieser Verein jedes Jahr Geld vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), also Steuergelder.

Die Beschuldigte war Gründungsmitglied dieses Brückenangebotes und während Jahren dessen Geschäftsführerin und Präsidentin. Sie habe für diesen Verein gelebt, sagte die 75-Jährige vor Gericht. Während zehn Jahren habe sie nicht einmal Ferien bezogen.

Ihr Lohn, der vom Kanton vorgegeben war, betrug 13'000 Franken pro Monat. Nach Ansicht der Beschuldigten nicht genug, schliesslich habe sie für zwei gearbeitet. Als das AWA diesen Lohn aus Spargründen auch noch kürzte, griff die Präsidentin in die Vereinskasse.

«Ich habe mich nicht wertgeschätzt gefühlt», begründete sie ihren Entscheid. Während mehrerer Jahre zahlte sie sich pro Monat im Schnitt 2000 Franken zu viel aus, insgesamt rund 120'000 Franken. Darüber hinaus zweigte sie mit fingierten Rechnungen weitere 80'000 Franken ab und unterstützte damit ein Musikprojekt.

Sie habe sich nie persönlich bereichert. Anderen zu helfen, sei ihr immer das Wichtigste gewesen, sagte sie weiter. Auch ihren Lebenspartner habe sie immer unterstützt, und einen Freund, der in Frankreich ein Schloss kaufen wollte.

Das AWA wurde zwar irgendwann misstrauisch, liess die Präsidentin aber offensichtlich weitermachen, weil diese inhaltlich gute Arbeit ablieferte. Im Juni 2020, der Verein war bereits überschuldet, entschied die Frau aber, sich selbst anzuzeigen.

Von einem Tag auf den anderen legte sie ihre Tätigkeit nieder und gab den Schlüssel ab. Sie informierte den Vorstand über ihre Missetaten und fragte sogar eine Mitarbeiterin, auf welchem Polizeiposten sie eine Selbstanzeige machen könne.

Die Sache habe sie so belastet, sagte sie dazu vor Gericht. Das sei wie eine Lawine auf sie zugerollt. «Ich bereue es enorm.» Sie erkenne sich nicht wieder und frage sich heute noch, was sie da eigentlich angerichtet habe.

Der Richter zeigte sogar ein gewisses Verständnis dafür, dass sich die Frau selber bereichert hatte. «Sie haben sich einem guten Zweck gewidmet und sich nicht wertgeschätzt gefühlt. Sie sind keine Kriminelle, wie wir es sonst hier sehen.»

Trotzdem gehe es nicht, sich an der Abteilungskasse zu bedienen. «Ich arbeite gelegentlich auch zu viel und mache das nicht», sagte der Richter weiter. Schliesslich seien das Staatsgelder und wer beim Staat arbeite, dürfe auch keine allzu marktwirtschaftlichen Lohnvorstellungen haben.

Das Gericht verurteilte sie schliesslich wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Dies ist vergleichsweise mild, denn die Staatsanwältin hatte eigentlich 15 Monate Freiheitsstrafe bedingt gefordert.

Strafmildernd waren aber das Alter der Frau, ihre Reue und dass sie «schnörkellos zu ihren Taten steht». Zur Ruhe setzen will sich die umtriebige Frau nun aber nicht, nur schon weil sie lediglich von einer AHV-Rente leben müsste. Ihre Pensionskasse hatte sie sich schon vor Jahren auszahlen lassen.

Sie habe immer noch viele Ideen und wolle nun Beratungen anbieten, etwa zum Thema Energie und Immunsystem. «Das Finanzielle soll aber besser nicht mehr in meiner Verantwortung liegen. Ich kann nicht mit Geld umgehen.»

Der Verein für Jugendliche ohne Lehrstelle wurde im Juli 2020 aufgelöst. Die Angebote werden aber unter neuem Namen weitergeführt.

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