Der Stadtrat hat die entsprechende Teilrevision der Kapitel «Siedlung» und «Landschaft» des regionalen Richtplans nun an den Gemeinderat überwiesen.
Ein Mann spaziert auf der Waid mit Blick in Richtung Stadt Zürich. - Keystone

Durch die Festlegungen im «kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen», der Ende 2019 an den Gemeinderat überwiesen wurde, ergeben sich auf kommunaler Stufe Abweichungen zum regionalen Richtplan. Bevor die kantonale Genehmigung des kommunalen Richtplans beantragt werden kann, ist deshalb eine Teilrevision des regionalen Richtplans erforderlich.

Die entsprechenden Anpassungen wurden nun vom Stadtrat an den Gemeinderat überwiesen.

Spezifische Abstimmung mit kommunalem Richtplan

Mit der beantragten Teilrevision wird sichergestellt, dass kein Widerspruch zwischen regionalem Richtplan und kommunalem Richtplan besteht. Es werden nur Inhalte angepasst, die zwingend für die Genehmigung des kommunalen Richtplans erforderlich sind.

Konkret werden einerseits im Kapitel «Siedlung» des regionalen Richtplans drei Gebiete vom «durchgrünten» in den «kompakten Stadtkörper» übertragen sowie der Richtplantext zum Zielzustand des «durchgrünten Stadtkörpers» revidiert. Andererseits werden im Kapitel «Landschaft» die Systematik und Begriffe bei den «Freiräumen für die Erholung» angepasst sowie die geltenden Vernetzungskorridore reduziert, da die lokal wirksamen Korridore neu im kommunalen Richtplan aufgeführt sind.

Bisherige und weitere Schritte

Im Rahmen der kantonalen Vorprüfung wurde festgehalten, dass die beabsichtigen Anpassungen des regionalen Richtplans der übergeordneten Richtplanung entsprechen und als festsetzungsfähig eingestuft werden. Während der öffentlichen Auflage im Frühling 2020 gingen vier Einwendungsschreiben ein.

In der parallel stattfindenden Anhörung der Nachbarregionen gingen keine Anträge und ein Hinweis ein. Detaillierte Auskünfte sind im «Einwendungsbericht» unter www.stadt-zuerich.ch/regionalerrichtplan zu finden.

Die Inhalte der nun überwiesenen Teilrevision des regionalen Richtplans sind mit den Inhalten des kommunalen Siedlungsrichtplans verknüpft: Nimmt der Gemeinderat im Rahmen der laufenden Bearbeitung Änderungen an der Vorlage des kommunalen Richtplans vor, die inhaltlich mit der Teilrevision des regionalen Richtplans zusammenhängen, wären auch diese entsprechend zu überprüfen und anzupassen.

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