Weil der Mieter einer städtischen Wohnung in Zürich diese auf der Plattform booking.com zur Untervermietung angeboten hat, bekommt er nun eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall droht ihm die Kündigung.
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Das Logo des Reiseanbieters Booking.com. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Mietreglement verbietet solche Untervermietungen. Dort heisst es ausdrücklich: «Wiederholte kurzzeitige Untervermietungen eines Teils oder der ganzen Wohnung über Vermietungsplattformen oder andere Organisationsformen sind unzulässig», wie Liegenschaften Stadt Zürich am Freitag mitteilte.

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