Regierungsrat will Busspuren nicht für private Anbieter öffnen

Die meisten Busspuren seien exklusiv für Busse reserviert und daher trotz hohem Flächenverbrauch stark unternutzt, heisst es in dem Postulat. Der gewerbliche Personentransport sei zwar ein privates, aber letztlich öffentlich zugängliches Verkehrsangebot, welches den öffentlichen Verkehr ergänze.
Der Regierungsrat begründet seine ablehnende Haltung in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme unter anderem mit bundesrechtlichen Vorgaben. Unklar sei auch, was alles unter den Begriff «gewerblicher Personentransport» falle. Neben Taxis könnten damit beispielsweise auch Reisecars, Fahrdienste wie Uber, Limousinenservices und Schulbusse gemeint sein.
Ein weiterer Umstand, der laut dem Regierungsrat gegen eine Öffnung der Busspuren spricht, sei die teilweise mit den Busspuren verknüpfte Steuerung von Lichtsignalanlagen.
Der Kantonsrat wird darüber entscheiden, ob er das Postulat trotz der ablehnende Haltung des Regierungsrats an diesen überweisen will.