Reformierte Kirche schafft Begriffe «Braut» und «Bräutigam» ab

Das Wichtigste in Kürze
- Die Reformierte Kirche schafft die Begriffe «Braut» und «Bräutigam» ab.
- Damit wird die Kirchenordnung an die «Ehe für alle» angepasst.
- Die Änderung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten
Diese Änderung der Kirchenordnung habe nur terminologischen Charakter, schreibt die Kirche am Dienstag, 12. Juli 2022, in einer Mitteilung zu ihrer Synoden-Sitzung. Inhaltlich ändert sich damit also nichts. Die Änderung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten, sofern gegen den Beschluss kein Referendum ergriffen wird.
Was halten Sie davon, dass die Worte «Braut» und «Bräutigam» aus der Kirchenordnung verschwinden sollen?
Die Reformierte Kirche hatte sich bereits im Jahr 1999 für die Gleichwertigkeit von homosexuellen Beziehungen ausgesprochen und seither Segnungsfeiern für schwule und lesbische Paare angeboten. Mit dem Ja zur «Ehe für alle» und der Umsetzung auf den 1. Juli können gleichgeschlechtliche Paare nun auch kirchlich heiraten.

Weiter beschloss das Kirchenparlament, dass sich die Kirche der Ombudsstelle des Kantons anschliessen wird. Haben Reformierte künftig ein Problem mit ihrer Kirche, können sie sich also an diese Anlaufstelle wenden, die von Jürg Trachsel (SVP) geleitet wird.