Der Zürcher Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, die alle Gemeinden verpflichtet, ein minimales Betreuungsangebot für Kinder sicherzustellen. Dieses soll auch während der Frühlingsferien gewährleistet sein.
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Im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus schliessen Tausende Schulen und Kindertagesstätten. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Regierungsrat verpflichtet die Gemeinden dazu, das minimale Betreuungsangebot für Kinder vorläufig auch während der Frühlingsferien zu gewährleisten, wie er am Donnerstag mitteilte.

Dieses Angebot ist für Kinder von Eltern bestimmt, deren Tätigkeit für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich ist. Dazu zählen unter anderem Berufe aus Gesundheit und Pflege, Sicherheit, Verkehr, Infrastruktur, Logistik und Verwaltung. Auch Journalisten werden neu dazu gezählt, wie aus der Regierungsratsmitteilung hervorgeht.

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