Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen durch eine häufigere Anwendung von elektronischer Überwachung künftig besser geschützt werden. Das so genannte Electronic Monitoring (EM) soll neu auch in zivilrechtlichen Verfahren möglich sein.
fussfessel
Seit Anfang 2022 ist es möglich, auch Stalker mit Fussfesseln zu überwachen. Der Bundesrat hat entsprechende Regeln auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. (Archivbild) - Keystone

Der Regierungsrat beantrage dem Kantonsrat deshalb die dafür notwendige Gesetzesänderung, teilte er am Donnerstag mit. Damit sollen die bundesrechtlichen Vorgaben in dem Bereich umgesetzt werden. Bisher konnte EM nur in Strafverfahren angeordnet werden.

Im Kanton Zürich soll die bereits bestehende EM-Vollzugsstelle bei Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) auch für die Durchführung von EM nach Zivilrecht zuständig sein.

Mit der elektronischen Fussfessel kann der Aufenthaltsort der Person, die sie trägt, kontrolliert werden. Sie wird bislang bei kurzen Freiheitsstrafen eingesetzt.

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