Kommission lehnt Initiative für öffentliche Uferwege ab

Mit knapper Mehrheit von acht zu sieben Stimmen beantragt sie dem Kantonsrat die Ablehnung.
Die Initiative will, dass See- und Flussufer freigehalten werden, der öffentliche Zugang erleichtert wird und die Ökologie mehr Gewicht erhalten soll.
In der Kantonsverfassung soll ausserdem festgeschrieben werden, dass am Zürichsee auf Kantonsgebiet bis ins Jahr 2050 ein durchgehender Uferweg erstellt werden soll, finanziert vom Kanton.
Volksinitiative soll abgelehnt werden
Die Kommissionsmehrheit von SVP, FDP und Mitte folgt der Meinung des Regierungsrats und beantragt, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen, wie die KPB am Donnerstag, 30. März 2023, mitteilte.
Es sei falsch, Vorgaben für den Bau des Zürichseeuferwegs und vor allem die Finanzierung auf Verfassungsstufe zu regeln.
Die Thematik der Uferwege sei bereits ausreichend geregelt und die gesetzlichen Grundlagen seien vorhanden, schreibt die Kommission.
Immense Kostenfolgen wegen Entschädigungen und Enteignungen
In der Forderung der Initiative, dass der Uferweg möglichst nahe am Ufer geführt werden soll, sieht sie das Eigentumsrecht in Gefahr.
Ausserdem befürchtet sie immense Kostenfolgen im Zusammenhang mit Entschädigungen und Enteignungen.
Die Kommissionsminderheit aus SP, GLP und Grünen stellt sich dagegen hinter die Initiative.
Sie sieht nach einem Jahrzehnt der Untätigkeit dringenden Handlungsbedarf. Die Bevölkerung habe das Recht, an den Ufern der öffentlichen Gewässer zu wandern und zu verweilen.