Ab kommendem Jahr sollen mehr junge Menschen im Kanton Zürich Stipendien erhalten. In Ausnahmefällen werden Stipendien bis zum Ende des 28. Altersjahres bezahlt.
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Gebäude der Universität Zürich. - keystone

Auf den 1. Januar 2021 treten die neue Verordnung über die Ausbildungsbeiträge und die Änderungen des Bildungsgesetzes in Kraft, wie der Kanton Zürich am Donnerstag mitteilte. Das Stipendienwesen soll dadurch vereinfacht werden.

Künftig sollen mehr junge Menschen in Ausbildung Zugang zu Ausbildungsbeiträgen erhalten, insbesondere auch aus der Berufsbildung. Existenzsichernde Stipendien werden neu bis zum Ende des 25. Altersjahres bezahlt, in Ausnahmefällen bis zum Ende des 28. Altersjahres.

Danach stehen den Berechtigten reduzierte Stipendien oder rückzahlbare existenzsichernde Darlehen zur Verfügung. Ab dem 35. Altersjahr können nur noch Darlehen bezogen werden.

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