Eigentümer von Photovoltaikanlagen im Kanton Zürich müssen ab sofort weniger Steuern bezahlen für den Strom, den sie ins Netz einspeisen.
Kanton Zürich
Wappen des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Steuern werden nur noch fällig auf den Betrag, den die Anlage netto erwirtschaftet.

Für die Energie, die ins Stromnetz eingespeist wird, zahlen die lokalen Elektrizitätswerke eine Vergütung.

Bislang galt für die Besteuerung das Bruttoprinzip: Die gesamte Einspeisevergütung wurde als Ertrag zum Einkommen gerechnet und entsprechend besteuert.

Nettoprinzip wird angewendet

Das kantonale Steueramt hat diese Praxis nun geprüft und geändert, wie der Regierungsrat am Donnerstag, 15. Dezember 2022, mitteilte. In Zukunft wird das Nettoprinzip angewendet.

Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Vergütung von 4000 Franken und Kosten für bezogenen Strom von 3000 Franken nur noch die 1000 Franken Differenz besteuert werden.

Anlass für die Überprüfung der bisherigen Praxis war eine Motion aus dem Kantonsrat. Eingereicht hatte diese die FDP.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenEnergieFDPSteuern