Kanton Zürich: Gruppen ab 15 Personen werden aufgelöst

Die Polizei werde die Menschen auffordern, sich freiwillig zu zerstreuen, teilte die Sicherheitsdirektion am Mittwoch mit. Wer sich weigert, wird zuerst abgemahnt. Danach kann es eine Verzeigung geben. In allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich gelten nun diese Regeln. Es sei wichtig, dass das Vorgehen einheitlich sei, schreibt der Regierungsrat.
In der Stadt Zürich gibt es derzeit noch keine Verzeigungen wegen zu grosser Gruppengrössen, wie es bei der Stadtpolizei auf Anfrage hiess. Es seien kaum Menschen unterwegs.
Der Regierungsrat empfiehlt den Zürcherinnen und Zürchern, trotz der Situation an die frische Luft zu gehen. «Es ist nach wie vor unbedenklich, einen Waldspaziergang zu unternehmen, eine Joggingrunde zu drehen und Velo zu fahren», wird Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) in der Mitteilung zitiert.
Nicht sinnvoll seien dagegen Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt komme oder die in grösseren Gruppen ausgeübt würden.