Kanton kommt seinen Mietern entgegen

Sie können bei der Baudirektion ein Gesuch um Mietzinsreduktion stellen. Auch Mieterlass, eine weitere Stundung der Miete oder eine Zahlungsvereinbarung seien möglich, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.
Weil der Kanton die Zahlungsfrist für Rechnungen, auch für Mieten, ohnehin auf 120 Tage verlängert hat, bleibt für entsprechende Abklärungen genügend Zeit. Das kantonale Immobilienamt verwaltet rund 330 Gewerberäume.
Auf längere Sicht seien solche Lösungen für Vermieter und Mieter nachhaltiger als eine kurzfristig motivierte Kündigung oder Betreibung, schreibt der Regierungsrat weiter.
Er appelliert deshalb gleichzeitig an private Vermieterinnen und Vermieter, es dem Kanton gleichzutun und den gewerblichen Mietern in irgend einer Form entgegenzukommen.