Das Bundesgericht hat die Stadtzürcher Volksinitiative «Züri Autofrei» für ungültig erklärt. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.
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Yves Donzallaz wirft der SVP vor, sie wollen die Justiz für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. - Keystone

Die von der Juso Stadt Zürich im Jahr 2017 eingereichte Initiative forderte, dass «das Stadtgebiet vom individuellen Motorfahrzeugverkehr befreit wird». Für bestimmte Bereiche wären Ausnahmebestimmungen vorgesehen gewesen.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Bundesgericht nun aber entschieden, dass die Initiative ungültig ist. Sie wird somit nicht zur Abstimmung gelangen.

Laut dem Entscheid, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, sind Kantone und Gemeinden nicht befugt, den motorisierten Verkehr auf ihrem Hoheitsgebiet generell zu beschränken. Der Text der Initiative lasse sich deshalb nicht so auslegen, dass er einerseits mit dem übergeordneten Recht vereinbar sei und andererseits noch dem Sinn und Zweck der Initiative entspreche.

Verschiedene Verbände haben sich gegen die Initiative gewehrt: der Hauseigentümerverband der Stadt Zürich, der Automobilclub Schweiz (ACS) Sektion Zürich, der Baumeister-Verband Zürich, die City Vereinigung Zürich, der Gewerbeverband der Stadt Zürich und der Touring Club Schweiz (TCS) Sektion Zürich.

In einer gemeinsamen Mitteilung vom Donnerstag äusserten sich die Verbände «hocherfreut» über den Entscheid des Bundesgerichts. Sie hoffen, dass die Mehrheit des Gemeinderates nun in verkehrspolitischen Fragen wieder «zu einer pragmatischeren Haltung» bezüglich der Verkehrsprobleme zurückfinde.

Das Stadtparlament hatte die Initiative - entgegen dem Antrag des Stadtrats - für gültig erklärt. Der Bezirksrat hiess eine Beschwerde dagegen gut und erklärte die Initiative für ungültig. Das Verwaltungsgericht erklärte die Initiative jedoch wiederum für gültig.

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