Der Zürcher Stadtrat will den bisherigen Leistungsauftrag der Asylorganisation Zürich (AOZ) anpassen und neue Minimalstandards festlegen.
zürich
Das Kantonsratsgebäude in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Um die Betreuungsqualität zu verbessern, müssen neu anerkannte Anbieterinnen und Anbieter im Kinder- und Jugendheimbereich an der Leistungserbringung beteiligt sein.

Ausserdem gelten im Bereich der Heimpflege von MNA neu die kantonalen Vorgaben gemäss Kinder- und Jugendheimgesetz.

AOZ soll damit ermöglicht werden, sich wieder auf Aufträge für Kollektivstrukturen wie Bundesasylzentren, kantonale Durchgangszentren und Zentren für unbegleitete Minderjährige zu bewerben, wie der Stadtrat am Mittwoch, 8. März 2023, mitteilte.

Die Belegung wurde von 90 auf 60 Jugendliche reduziert

Im vergangenen Herbst hatte das kantonale Sozialamt die Zustände im Jugend-Asylheim Lilienberg in Affoltern am Albis unter die Lupe genommen und diverse Mängel festgestellt: Die soziale und pädagogische Situation sei besorgniserregend.

Daraufhin wurde die Belegung von 90 auf 60 Jugendliche reduziert. Der Gemeinderat verlangte eine externe Untersuchung, die der Stadtrat vor kurzem in Auftrag gab.

Auch das Bundesasylzentrum geriet schon verschiedentlich in die Kritik. Ein Vorstoss im Stadtparlament hatte sogar die Auflösung des Zentrums gefordert.

Überprüfung der Positionierung der AOZ sei notwendig

Im Herbst 2021 hatte der Stadtrat beschlossen, dass AOZ vorerst keine neuen Drittaufträge übernehmen dürfe.

Weil diese Kollektivstrukturen besonders exponiert seien, sei es notwendig die Positionierung der AOZ in diesem Angebotsfeld zu überprüfen.

Die Debatte sollte bis spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein, wie er damals mitteilte. Dieses Moratorium soll nun nicht verlängert werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Herbst