Sollte der Bundesrat am 18. Dezember die Schliessung von Läden und Beizen anordnen, will der Zuger Regierungsrat bereit sein, um eine finanzielle Hilfe an neue Härtefälle leisten zu können. Er beantragt dem Kantonsrat deswegen einen zusätzlichen Rahmenkredit von maximal 15 Millionen Franken.
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Der Kanton Zug reagierte bereits mit einer Steuerfusssenkung auf die Corona-Krise. - Keystone
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Sollte der Bundesrat am 18. Dezember die Schliessung von Läden und Beizen anordnen, will der Zuger Regierungsrat bereit sein, um eine finanzielle Hilfe an neue Härtefälle leisten zu können. Er beantragt dem Kantonsrat deswegen einen zusätzlichen Rahmenkredit von maximal 15 Millionen Franken.

Das Zuger Parlament soll den Kredit am Donnerstag sprechen, wenn es in zweiter Lesung die Coronahilfe behandelt. Die Finanzdirektion teilte am Freitag mit, diese Ergänzung zum bereits angelaufenen Härtefallprogramm im Umfang von 66,1 Millionen Franken trete aber nur in Kraft, wenn der Bund selber keine Ausgleichsmassnahmen schaffe.

Der Bundesrat dürfte heute Freitag verschärfende Massnahmen im Kampf gegen die Coronapandemie bekannt geben. Beruhigt sich die Lage darauf nicht, dürfte das Regime in einer Woche weiter verschärft werden.

Zug werde seine Unternehmen nicht im Regen stehen lassen, teilte die Finanzdirektion mit. Unternehmen, die vor der Krise profitabel gewesen seien und bislang nicht vom Härtefallprogramm profitieren konnten, sollten eine Hilfe erhalten, wenn sie von den neuen Massnahmen besonders getroffen würden.

Geplant sind sowohl Darlehen wie auch A-fonds-perdu-Beiträge. Hilfe beantragen können Unternehmen, deren Umsatz unter 80 Prozent der beiden Vorjahre sinkt. Beim bisherigen Härtefallprogramm galt eine Grenze von 60 Prozent. Wegen der Referendumsfrist sollen die Gelder teilweise über den Lotteriefonds vorfinanziert werden.

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