

Zuger Lohndifferenz zwischen Geschlechtern im Toleranzbereich

Damit erfüllt der Kanton die Vorgaben des Bundes, will aber mit dem neuen Lohnsystem ab 2024 mehr Transparenz schaffen.
Eine Lohnanalyse habe ergeben, dass die Lohngleichheit beim Verwaltungspersonal und den kantonalen Lehrpersonen gewährleistet sei und keine systematische Diskriminierung zwischen den Geschlechtern vorliege, teilte die Zuger Finanzdirektion am Freitag, 16. Dezember 2022, mit.
Der Kanton griff für die Auswertung auf eine Messmethode des Bundes zurück.
Die Datenqualität beim Aushilfspersonal könnte noch verbessert werden
Diese berechnet, wie sich etwa Ausbildung, Alter, Anforderungsniveau und Funktion von Mitarbeitenden auf den Lohn auswirken.
Als weitere Variable wird auch das Geschlecht miteinbezogen. Die Toleranzschwelle bei den unerklärlichen Unterschieden liegt bei fünf Prozent.
Die Auswertung habe gezeigt, dass die Datenqualität beim Aushilfspersonal noch verbessert werden könnte, hält die Zuger Finanzdirektion fest. Das werde nun an die Hand genommen.
Zudem werde das vom Kantonsrat beschlossene neue Lohnsystem die Nachvollziehbarkeit der Lohneinreihung für die Mitarbeitenden verbessern.