

Zug will ambulante Betreuung für behinderte Menschen stärken

Es habe sich gezeigt, dass sich Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen im komplexen Geflecht aus stationären und ambulanten Angeboten und Finanzierungsformen kaum zurechtfänden, schreibt die Zuger Direktion des Innern in einer Medienmitteilung vom Montag. Deshalb komme es teilweise zu inadäquaten Platzierungen.
Mit der anstehenden Revision des Gesetzes über die sozialen Einrichtungen (SEG) sollen solche Fehlplatzierungen in Zukunft verhindert werden. Für Gesetzesrevision war im Januar 2017 das Projekt «InBeZug» lanciert worden, der nun vorliegende Schlussbericht zeigt konkrete Empfehlungen für ein zukunftstaugliches Unterstützungssystem im Behindertenbereich auf.
So soll der Bedarfserklärung künftig eine wichtige Funktion zukommen. Diese greift an jener Stelle im System, wo Entscheide getroffen werden, die sich über Jahre oder Jahrzehnte auswirken. Möglichst alle Menschen mit Behinderung sollen künftig zwischen dem Wohnen zu Hause oder in einer Einrichtung entscheiden können.
Die Bedarfsabklärung stärke die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Menschen mit Behinderungen und stelle sicher, dass andere Unterstützungsquellen ausgeschöpft würden, bevor der Kanton einspringe, heisst es weiter.
Ziel der Zuger Regierung ist vor allem auch, die ambulanten Betreuungsangebote zu stärken. Denn, so wird Regierungsrat Andreas Hostettler in der Medienmitteilung zitiert: «Die Heimquote im Kanton Zug ist zu hoch.» Viele Menschen mit Behinderung würden eine ambulante Betreuungsform einem Heimaufenthalt vorziehen. Zudem seien ambulante Betreuungsformen für den Kanton in der Regel günstiger als stationäre.
Der Ausbau von ambulanten Dienstleistungen sei unumgänglich, um das Zuger Angebot zukunftstauglicher zu machen und sicherzustellen, dass die Kosten aufgrund der langfristig steigenden Fallzahlen nicht aus dem Ruder liefen, heisst es weiter.
Die Regierung zeige sich auch offen, Familienangehörige für die ambulante Betreuung von Erwachsenen mit Behinderung zu entschädigen.