

Zug saniert Oberallmend- und Grienbachstrasse

Anfang März 2023 startet der Ausbau der Grienbachstrasse West. Die Bauarbeiten dauern bis zum Sommer 2024.
Im Bereich des Bebauungsplans «Technologiecluster Zug» werden umfangreiche Tiefbauarbeiten ausgeführt.
Im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten in diesem Areal erfolgt ein Ausbau der Leitungsinfrastruktur.
Mit den Arbeiten an den Strassen wird einerseits den Anforderungen einer industriellen Produktion und dem Warentransport und andererseits den Bedürfnissen der Anwohner Rechnung getragen.
Sanierung der Oberallmendstrasse
Die Stadt Zug wird die Oberallmendstrasse sanieren und ausbauen sowie neue Entwässerungsleitungen erstellen.
Die Tech Cluster Zug AG wird zusammen mit der WWZ Netze AG umfangreiche Werkleitungsarbeiten ausführen: Wärme- und Kälteleitungen, Steuerungen und Elektroversorgung, Trinkwasser-Transportleitungen, Gasleitungen, Ausbau des Kabeltrassees, Anpassungen und Neubauten von Kabelschächten.
Zudem wird die Strassenbeleuchtung komplett ersetzt und auf LED umgestellt.
Aufgrund der umfangreichen Arbeiten im Strassenbereich und der zu erstellenden Gräben kann der zweispurige Durchgangsverkehr während der Bauarbeiten nicht aufrechterhalten werden.
Vollsperrung zwischen Ibelweg und Göblistrasse
Die erste Bauphase bis August 2023 im Südteil der Oberallmendstrasse erfolgt deshalb unter Vollsperrung des Abschnitts zwischen Ibelweg und Göblistrasse.
Die Anlieger im Bauabschnitt werden so nahe wie möglich zur Liegenschaft zufahren können.
Für die Blaulichtorganisationen bleibt die Zufahrt jederzeit gewährleistet. Mit zeitweiligen Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden.
Zufahrten können aufrechterhalten werden
Die Grienbachstrasse wird im Bereich zwischen der Industrie- und der Oberallmendstrasse ausgebaut.
Der Leitungsausbau wird hier weniger intensiv sein als in der Oberallmendstrasse, sodass der Verkehr während der Ausführung zweispurig an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Die Bushaltestelle Grienbach muss provisorisch in Richtung Baarermatte verschoben werden.
Die Zufahrten zu den angrenzenden Liegenschaften und die Hauptzufahrt in das Gelände der V-Zug AG können aufrechterhalten werden.