Die Hilfskredite während des Coronastillstands haben auch Kriminelle angelockt.
Bankkunden müssen in der Corona-Krise die Gründe für den Zahlungsaufschub darlegen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Bankkunden müssen in der Corona-Krise die Gründe für den Zahlungsaufschub darlegen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Im Kanton Zug haben die Strafverfolgungsbehörden nach Angaben vom Freitag 20 Strafverfahren wegen Betrugs eröffnet. Die Deliktsumme beträgt rund 3,8 Millionen Franken.

Die Ermittlungen richteten sich gegen 22 Personen wegen Delikten wie Betrug, Urkundenfälschung oder Geldwäscherei, hiess es in der Mitteilung. Die Strafuntersuchungsbehörden führten insgesamt elf Hausdurchsuchungen durch.

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