Der Zuger Regierungsrat hat eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Voranschlag abgewiesen und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Oberägeri
Das Dorfzentrum in Oberägeri. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Oberägeri kann die im Budget 2023 eingestellten Ausgaben tätigen. Der Budgetbeschluss der Gemeindeversammlung vom Dezember 2022 sei damit zwar noch nicht rechtskräftig, aber Oberägeri könne ab sofort über das verabschiedete Budget verfügen, teilte die Gemeinde am Donnerstag, 19. Januar 2023, mit.

Über den Regierungsratsbeschluss berichtet hatte das Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF. Auf die Beschwerde sei mangels Legitimation nicht eingetreten worden.

Der Regierungsrat entzieht einer allfälligen Verwaltungsbeschwerde gegen seinen Entscheid die aufschiebende Wirkung, da diese einschneidende Konsequenzen für die Gemeinde hätte.

Laut dem Onlineportal «Zentralplus» hatten die Beschwerdeführer gerügt, dass die Gemeinde im Budget keine Rückstellungen gemacht hat im Bezug auf ein in Oberägeri hängiges grösseres Gerichtsverfahren in einem Erbstreit. Dabei würden gegen die Gemeinde Forderungen von über 67 Millionen Franken geltend gemacht.

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