Die Regierung stellt sich hinter dieses Anliegen und empfiehlt, die Motion von Mitte und ALG erheblich zu erklären.
Zug
Der Zuger Kantonsrat. - Keystone
Ad

Zuger Kantonsräte aus den Reihe der Mitte und ALG beantragen in einer Motion die Umsetzung des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler und kantonaler Ebene für alle Menschen – unabhängig von einer allenfalls bestehende Beeinträchtigung.

Konkret fordert die Motion, dass den Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, die politischen Rechte gewährt werden sollen.

Der Zuger Regierungsrat anerkennt, dass auch Menschen, die auf eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretung im Rahmen eines Vorsorgeauftrags angewiesen sind, durchaus zur politischen Meinungsbildung fähig sein können, wie er in der am Montag, 24. April 2023, veröffentlichten Antwort schreibt.

Für die Regierung überwiege denn auch das Recht auf politische Partizipation den Bedenken in Bezug auf eine allfällige Verfälschung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen «bei weitem», schreibt sie.

Auch in anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse hängig

Sichergestellt werden müsse aber, dass Beistände das Stimm- und Wahlrecht nur nach dem Willen der Betroffenen ausüben.

Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit schwerer Behinderung das Abstimmen und Wählen erlaubt.

Das Stimmvolk nahm die entsprechende Verfassungsänderung deutlich an.

Auch in anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse hängig und auf Bundesebene laufen Bestrebungen, die Gleichberechtigung in Bezug auf politische Rechte für alle Menschen mit Behinderung herzustellen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungZug