Im Kanton Zug ist künftig die Gebäudeversicherung dafür zuständig, dass bei Bauten die Brandschutzmassnahmen eingehalten werden.
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Schäden am Haus (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH
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Einen entsprechenden Antrag von Thomas Magnusson (FDP) lehnte das Zuger Parlament mit 43 zu 28 Stimmen ab, als es eine Änderung des Feuerschutzgesetzes in erster Lesung beriet. Die Gemeinden würden mit einer Zwangslösung überfahren, hatte Magnussen argumentiert.

Er wollte festgehalten haben, dass der sogenannte vorbeugende Brandschutz Sache des Kantons sei, sofern ihn die Einwohnergemeinden nicht selbstständig oder im regionalen Verbund wahrnehmen. Er erhielt in der mehrstündigen Debatte von links bis rechts Unterstützung. «Never change a winning team», sagte Guido Suter (SP). Auch er plädierte für die Freiwilligkeit.

Philip C. Brunner (SVP) befürchtete einen Verlust der Gemeindeautonomie. Karl Nussbaumer sagte im Namen der SVP-Fraktion, die Gemeinden würden mit dem neuen Gesetz entmachtet und die Gebäudeversicherung erhalte mehr Macht. Er wolle eine Lanze brechen für alle Brandschutzexperten in den Gemeinden: «Man könnte meinen, sie alle seien Anfänger und hätten keine Ahnung.» Das stimme natürlich überhaupt nicht.

Sicherheitsdirektor Beat Villiger (Mitte) sagte, er befürchte mit den Änderung keine Machtverschiebung. Marianne Hess sagte, für die ALG mache es Sinn, dass die bisherigen Aufgaben nun Sache der Gebäudeversicherung würden. Cornelia Stocker (FDP), Präsidentin der vorberatenden Kommission, sprach sich auch gegen die Hybridlösung aus. «Die Gebäudeversicherung hat das bessere Fachwissen», sagte Stocker.

Mit fachlichem Know-how unter einem Dach entstehen zahlreiche Vorteile

Indem das fachliche Know-how künftig unter einem Dach vereint werde, entstünden zahlreiche Vorteile, sagte Heinz Achermann (Mitte). Es gebe direkte Ansprechpersonen, Gleichheit in der Beurteilung von Baugesuchen und eine effizientere Abwicklung der Baubewilligungsverfahren. Er sprach sich gegen eine «Zersplitterung der Kräfte» aus. Die Fachleute hätten Routine.

Die gesetzlichen Grundlagen des Feuerschutzes im Kanton Zug stammen aus dem Jahr 1994 und wurden letztmals 2009 teilweise überarbeitet. In der Zwischenzeit änderten sich die Rahmenbedingungen, insbesondere durch das neue Gebäudeversicherungsgesetz. Daher bedürfe das Feuerschutzgesetz einer Teilrevision in mehreren Punkten, hielt die Regierung in der Vorlage fest.

Unter anderem sollen die Gemeinden neu von ihren Aufgaben im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes entbunden und damit personell und finanziell entlastet werden.

Es sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen

Der vorbeugende Brandschutz wird damit zukünftig allein durch die Gebäudeversicherung Zug wahrgenommen. Der vorbeugende Brandschutz umfasst die allgemeinen Sorgfalts- und Duldungspflichten, die Brandschutzvorschriften und die darauf basierende Brandschutzbewilligung für Gebäude und Anlagen, die Brandschutzkontrolle sowie den Kaminfegerdienst und den Blitzschutz.

Die Gebäudeversicherung Zug solle diese neuen Aufgaben kostenneutral übernehmen, so dass den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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