Städtische Mieter/-innen von Gewerbeliegenschaften, Kulturschaffende und Sportvereine können nun Beiträge aus dem Corona-Fonds der Stadt Zug beantragen.
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In der Vor- und Altstadt Zug ist das Trinkwasser verunreinigt. (Archiv) - stadtzug.ch
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In seiner Sitzung vom 2. Juni 2020 beschloss der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, aus dem Ertragsüberschuss 2019 einen Corona-Fonds über 10 Millionen Franken einzurichten. Damit schuf er die Grundlage zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern von städtischen Gewerbeliegenschaften, Kulturschaffenden und Sportvereinen, die wegen der Corona-Krise von März bis Juni 2020 nachweisbare Einbussen erlitten.

Aus diesem Fonds werden bei Bedarf unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips Bund – Kanton – Gemeinde und Einhaltung der Finanzkompetenzen Unterstützungsmassnahmen geleistet. Darunter können finanzielle Erlasse städtischer Mieten von Gastro- und Dienstleistungsbetrieben fallen, oder Gebühren bei der Benützung des öffentlichen Grundes oder der Miete öffentlicher Anlagen, wo Anlässe nicht durchgeführt werden konnten.

Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet: Erst wenn die Unterstützung von Bund und Kanton nicht ausreicht, um die entstandenen Ausfälle zu decken, kommt der städtische Corona-Fonds zum Zug.

Nachdem die Beschwerde- und Referendumsfrist ungenutzt ablief, ist der Weg frei für die Umsetzung. Die entsprechenden Antragsformulare stehen ab Dienstag, 7. Juli 2020, 8 Uhr, unter www.stadtzug.ch/coronafonds zum Download und Ausfüllen bereit.

Über die definitive Höhe der Beiträge wird der Grosse Gemeinderat voraussichtlich in seiner Sitzung vom 27. Oktober befinden. Um den Antrag fristgerecht vorzubereiten, müssen die Unterlagen bis spätestens 18. August 2020 eingereicht werden.

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