Der Vorstand des Regionalverbandes zofingenregio hat an seiner letzten Sitzung des Jahres 2020 einige wichtige Beschlüsse gefasst.
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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash
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Der Vorstand des Regionalverbandes zofingenregio hat an seiner letzten Sitzung des Jahres 2020 einige wichtige Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurde der für die Luzerner Mitgliedsgemeinden von zofingenregio erarbeitete Teilrichtplan Weiler genehmigt. Bisher bestand noch keine aktuelle, vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigte, behördenverbindliche Bezeichnung der Weiler.

Die Regionalplanung zofingenregio hat die Arbeiten am gemeinsam mit den Gemeinden Pfaffnau, Reiden und Wikon erstellten Teilrichtplan Weiler nun abgeschlossen. Der Teilrichtplan wird demnächst bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons Luzern eingereicht und durch den Regierungsrat genehmigt. Dann besteht neu eine planerische Grundlage zur Bezeichnung und Überprüfung von Weilerzonen in der Nutzungsplanung.

Aufnahme des Entwicklungsschwerpunkts ins Agglomerationsprogramm AareLand

Zudem erklärte der Vorstand seine Absicht, 2022 eine vertiefte Analyse der Arbeitsplatzgebiete in den Gemeinden Zofingen, Oftringen und Strengelbach vorzunehmen. Im Rahmen der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms AareLand 4. Generation wirkte die Regionalplanung zofingenregio darauf hin, die Gebiete des im Richtplan des Kantons Aargau festgesetzten Entwicklungsschwerpunkts Zofingen, Oftringen, Aarburg, Strengelbach als Schlüsselgebiet aufzunehmen.

«In diesen gemeindeübergreifenden Arbeitszonen sind zahlreiche Flächen vorhanden, die nicht den im kantonalen Richtplan angestrebten Nutzungen entsprechen», erklärt Tobias Vogel, Abteilungsleiter Raumplanung zofingenregio. Ziel sei es nun, gemeinsam mit den Standortgemeinden und der Wirtschaftsförderung Oftringen-Rothrist-Zofingen das Schlüsselgebiet entsprechend der Zielvorstellung des kantonalen Richtplans zu entwickeln, so Vogel.

Dabei stünden insbesondere Aspekte wie Verfügbarkeit, Baulandmobilisierung, Erschliessung, Aktivierung von Potenzialen, Qualitäten und eine Muster-Bau- und Nutzungsordnung für wertschöpfungsintensive Nutzungen im Mittelpunkt.

0,3 Prozent für individuelle Leistungsanpassungen

Ein weiteres Thema waren die Besoldungen 2021: Die Abgeordnetenversammlung hatte im Oktober eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,5 Prozent beschlossen. Der Vorstand sieht nun 0,3 Prozent für individuelle Leistungsanpassungen vor. Die Abteilungsleitenden definieren nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung die Lohnanpassungen der Mitarbeitenden.

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