

Zahlungsfristen Steuern

Im September findet der Versand der Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2019 statt. Eine Verfallsanzeige stellt keine Rechnung oder Mahnung, sondern eine Erinnerung dar.
Sie zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem persönlichen Konto gutgeschrieben wurde. Ein allfälliger Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2019 zahlbar.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01.11.2019 wird auf dem noch offenen Betrag gemäss § 140 Abs. 1 StG ein Verzugszins von 5.1 % berechnet. Neu wird gemäss § 227 Abs. 2 StG zusätzlich sowohl eine Mahngebühr im Bezugsverfahren als auch eine Umtriebsgebühr im Falle einer Betreibung erhoben.
Offene Steuern im November gemahnt
Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2020 noch ein Ausstand, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung betrieben.
Wer die Steuern nicht per Verfalldatum bezahlen kann, soll frühzeitig mit der Abteilung Finanzen in Kontakt treten. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen