Die Stadt Zofingen erlangte eine Motion, dass das Seniorenzentrum in eine AG umgewandelt werden soll. Der Einwohnerrat entscheidet im Oktober 2022 darüber.
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Wie die Stadt Zofingen berichtet, hat sie aufgrund der schwierigen Situation, in welcher sich das Seniorenzentrum befand, im Oktober 2021 die aus einer Person bestehende Ressortführung in ein mehrköpfiges strategisches Leitungsgremium überführt. Dieses wurde – wie dies in der Motion als Vorteil des Verwaltungsrats einer AG und damit als Grund für eine Rechtsformänderung aufgezeigt wird – nach fachlichen Gesichtspunkten und anhand von definierten Anforderungsprofilen besetzt.

Dank des Leitungsgremiums können die Vorteile eines Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft mit einer fachlich breiter abgestützten strategischen Führung genutzt werden, ohne die verschiedenen Synergien mit der Stadtverwaltung aufgeben zu müssen. Der Stadtrat möchte das Seniorenzentrum weiterhin als Eigenwirtschaftsbetrieb innerhalb der städtischen Verwaltung führen.

Organisationsform im Vordergrund

Einerseits können Synergien mit weiteren Bereichen der städtischen Verwaltung (Finanzen, Personal, Stadtkanzlei, Informatik, Versicherungen, Pensionskasse) optimal genutzt werden, andererseits erlaubt die heutige Organisationsform eine direkte Einflussnahme. Zudem wird eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft hohe Kosten verursachen.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die geforderte Rechtsformänderung einzig vor dem Hintergrund eines tatsächlich bestehenden zeitweisen Führungsdefizits sowie angesichts von coronabedingt starken Einbrüchen des Belegungsgrads des Seniorenzentrums mit entsprechenden finanziellen Folgen im Jahr 2021 entstanden ist. Diese beiden Probleme konnten mit der Schaffung des strategischen Leitungsgremiums und der inzwischen wieder deutlich gestiegenen Belegung bereits korrigiert werden.

Dazu wird keine Rechtsformänderung benötigt. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat, auf die Umwandlung der Rechtsform zu verzichten. Für den Fall, dass der Einwohnerrat an der Umwandlung der Rechtsform festhält, schlägt der Stadtrat ein zweistufiges Vorgehen vor.

In einem ersten Schritt soll mit einem Vorprojekt das Detailvorgehen zur Umwandlung geklärt werden. Dieses würde als Basis für einen Umsetzungsentscheid des Einwohnerrats dienen. Darauf aufbauend würde in einem zweiten Schritt das eigentliche Umsetzungsprojekt erarbeitet. Für die beiden Schritte rechnet der Stadtrat mit externen Kosten von circa 130'000 Franken. Nebst diesen externen Kosten bindet ein derartiges Projekt grosse interne Ressourcen, welche dann im laufenden Geschäft fehlen.

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