Vernehmlassung zum Personalreglement der Gemeinde Oftringen ist gestartet und dauert bis Freitag, 30. August 2019.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Der seit der Amtsperiode 2018/2021 neu zusammengesetzte Gemeinderat hat die vom damaligen Gemeinderat in Angriff genommenen intensiven Arbeiten im Zusammenhang mit der Überarbeitung des zwischenzeitlich über 20-jährigen Personalreglements der Gemeinde Oftringen (sowie dessen Ausführungsbestimmungen und die ergänzenden Reglemente) wiederaufgenommen, fortgeführt und in eine vernehmlassungsreife Version überführt. Es ist vorgesehen, die Reglemente der Einwohnergemeindeversammlung vom April 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen, sodass die Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 erfolgen kann.

Diese Rechtserlasse hat der Gemeinderat nun zur internen und externen Vernehmlassung gegenüber dem Personal, den Kommissionen und der Öffentlichkeit freigegeben. Es sind dies: Personalreglement der Gemeinde Oftringen (inkl. Anhänge 1 - 6), Verordnung zum Personalreglement der Gemeinde Oftringen (inkl. Anhänge 1a - 5), Arbeitszeitreglement für den Dienstleistungsbetrieb Gemeinde Oftringen, Spesenreglement für Gemeinderat, Schulpflege, Personal und Funktionäre der Gemeinde Oftringen (inkl. Anhang) und Reglement über die Tätigkeit, die Besoldung und die Kapitalabfindung des Gemeindeammanns der Gemeinde Oftringen (bisher: Reglement über die berufliche Vorsorge des Gemeindeammanns).

Die vorgenannten Dokumente können unter www.oftringen.ch heruntergeladen/ausgedruckt werden. Bereits gedruckte Exemplare können bei der Gemeindekanzlei (062 789 82 00 / kanzlei@oftringen.ch) angefordert werden.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Freitag, 30. August 2019. Vernehmlassungsbeiträge sind per Post oder E-Mail Gemeinderat Oftringen zu richten.

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