Wegen des Coronavirus muss die Einwohnergemeindeversammlung vom 3. September in Oftringen abgesagt werden.
Gemeindeversammlung (Symbolbild). Oftringen
Die Einwohnergemeindeversammlung in Oftringen wird durch eine Urnenabstimmung ersetzt. - Keystone
Ad

Bei einer Bestuhlung der Oftringer Mehrzweckhalle unter Einhaltung des aktuell geltenden Mindestabstands von 1,5 Meter können ca. 144 Stimmberechtigte der Gemeindeversammlung beiwohnen. Mit Maskenpflicht wäre es möglich ca. 250 Stimmberechtigten Einlass zur Oftringer Gemeindeversammlung zu gewähren.

Kommen mehr als ca. 250 Stimmberechtigte der Einladung zur Gemeindeversammlung nach, so müsste der Anlass vor Ort abgesagt werden. Dies, weil keine Stimmberechtigten von der Versammlungsteilnahme ausgeschlossen werden können.

Urnenabstimmung statt Gemeindeversammlung in Oftringen

Der Gemeinderat entschied sich deshalb gestützt auf die geltenden gesetzlichen Covid-Bestimmungen dafür, die abstimmungsreifen Geschäfte der Urnenabstimmung von Sonntag, 27. September, zu unterbreiten. Umso mehr, da sich bereits eine Staulage an Geschäften aus der für den 10. Juni vorgesehenen und infolge Corona-Virus abgesagten Einwohnergemeindeversammlung ergeben hat.

Abstimmung Urnenstandorte
Am 27. September 2020 wird es in Volketswil aufgrund der Corona-Pandemie weniger Urnenstandorte geben. (Symbolbild) - Keystone

Die für den 3. September 2020 vorgesehene Einwohnergemeindeversammlung in Oftringen wird daher ersatzlos abgesagt und durch eine Urnenabstimmung ersetzt. Die für die Urnenabstimmung von Sonntag, 27. September, vorgesehenen Gemeindeabstimmungen werden im nächste Woche erscheinenden Gemeinderatsbulletin bekannt gegeben.

Behandlung des Personalreglements muss verschoben werden

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. September wäre auch das schon für die Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni zur Behandlung vorgesehenen überarbeiteten Personalreglements (inkl. Ausführungsbestimmungen) vorgesehen gewesen.

Das Personalreglement bedarf aus Sicht des Gemeinderates zwingend einer Diskussion. Daher wird dieses Geschäft nicht der Urnenabstimmung vom 27. September unterbreitet und stattdessen an die Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November zur Behandlung traktandiert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus