Wie die Gemeinde Murgenthal informiert, werden die Rechnungen zur Abführung der Hundesteuer Anfang Mai verschickt. Alle Änderungen sind meldepflichtig.
Hund Strasse spielen Tennisball
In der Schweiz wird auf jeden Hund ab einem bestimmten Alter eine Hundesteuer erhoben. - Pexels
Ad

Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Für Hunde aus eigener Zucht gilt dies ab dem sechsten Lebensmonat.

Die Hundetaxe 2023 wird Anfang Mai mit einer Rechnung eingefordert.

Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (zum Beispiel Blindenhunde, Behindertenhunde), müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.

Sämtliche Änderungen müssen gemeldet werden

Hundehaltende müssen die Übernahme, die Abgabe oder den Tod eines Hundes innerhalb von zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS eintragen.

In derselben Frist sind Halterwechsel und Tod zudem der Abteilung Finanzen telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Ersthundehaltende müssen sich durch die Abteilung Finanzen in AMICUS registrieren lassen. Die dazugehörigen Benutzerdaten und das Passwort werden ihnen daraufhin per E-Mail oder Post zugestellt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenTodMurgenthal