Die Gemeinde Murgenthal gibt die Termine und Formalien für die kommenden Gesamterneuerungswahlen bekannt.
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Wahlen. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Murgenthal bekannt gibt, starten der 1. Wahlgang Gemeinderat am 26. September 2021 und am 28. November 2021 die Allfällige 2. Wahlgänge.

Wahlverfahren

1. Wahlgang vom 26. September 2021

Im 1. Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtige der Gemeinde Murgenthal unterzeichnet werden und bis spätestens am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Murgenthal eintreffen.

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Die ensprechenden Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.

Gemäss § 13 der Gemeindeordnung werden die Gemeinderäte, der Gemeindeammann und der Vizeammann in gleichzeitiger Wahl gewählt. Eine Stimme für den Gemeindeammann oder Vizeammann ist nur dann gültig, wenn diese Person auf demselben Wahlzettel auch eine Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält.

Zu wählende Mitglieder

5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)

4 Mitglieder der Finanzkommission

3 Mitglieder + 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission

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