Ortsbürger verpachten Restaurant „zur unteren Säge“ in der Gemeinde Vordemwald neu.
Baustelle in einer Gemeinde. (Symbolbild)
Baustelle in einer Gemeinde. (Symbolbild) - Nau.ch
Ad

Hedwig Tanner, Pächterin des Restaurants „zur unteren Säge“ wird die Pacht bekanntlich am 30. November 2019 beenden. Finanz- und Forstkommission der Ortsbürgergemeinde haben sich der Nachfolgeregelung angenommen. Der Gemeinderat hat die Grundsatzentscheide bestätigt. Der Pachtzins bleibt in der Höhe unverändert bei netto 4 500 Franken. Die Pacht beinhaltet die Gebäude Nr. 49, 50, 289 sowie das Mobiliar. Im Preis eingeschlossen sind die Wirtewohnung (ohne Küche), ebenso die Benützung der Aussenparkplätze, die Gartenwirtschaft und der Weinkeller mit Mobiliar. Hedwig Tanner und Familie werden das Restaurant „zur unteren Säge“ per Aufgabe sechs Jahre (seit November 2013) betrieben haben. Der Gemeinderat dankt der Wirtefamilie herzlich für das grosse Engagement und wünscht den Wirtsleuten alles Gute. Wer Interesse an der Nachfolge hat, bewirbt sich mit den für die Führung eines Restaurationsbetriebs üblichen Unterlagen an die Ortsbürgergemeinde Vordemwald, Max Moor. An dieser Stelle sei festgehalten, dass der Landgasthof „Iselishof“ an der Zofingerstrasse per Mitte September 2019 für immer seine Türen schliessen wird, wie das Wirtepaar Vreni und Ernst Waltenspül die Öffentlichkeit hat wissen lassen. Nach Einschätzung des Gemeinderates wird die Bedeutung der „unteren Säge“ als Gastgewerbebetrieb, nebst der Angebote der Cafeteria im Sennhof, eher zunehmen. Deshalb wünschen sich die Ortsbürgergemeinde als Liegenschaftseigentümerin, der Gemeinderat und sicher auch die Gäste eine kompetente Nachfolgelösung.

Holzschnitzelanlage abgerechnet

Der Gemeinderat hat die Realisierung der Holzschnitzelheizung für die Beheizung der Gemeindeanlagen und Schulhaus an der Langenthalerstrasse abgerechnet. Die Bruttoanlagekosten belaufen sich auf 996 937 Franken. Der Kredit belief sich auf 940 000 Franken (ohne Mehrwertsteuer). Weil das Kreditbegehren ohne Mehrwertsteuer rechnete, resultiert eine Kreditüberschreitung von 56 937 Franken. Bei einem Kreditbegehren inkl. Mehrwertsteuer resultiert eine Kreditunterschreitung von 18 262.80 in der Grössenordnung der Reserve von 19 000 Franken im Kostenvoranschlag. Dies bedeutet, dass die Reserve nicht beansprucht werden musste. Die Prüfung der Kreditabrechnung obliegt der Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde.

Studienauftrag „Zentrumsentwicklung“ entschieden

Das Begleitgremium des Studienauftrags Zentrumsentwicklung hat die besten Planungsarbeiten für das Areal Felber und das Gemeindezentrum auserkoren. Der Entscheid der Experten wurde vom Gemeinderat gestützt und den teilnehmenden Architekturbüros des Studienauftrags eröffnet. Nach Rechtskraft des Submissionsentscheids will der Gemeinderat die Arbeiten nach Rücksprache mit den Beteiligten zur Veröffentlichung freigeben. Geplant ist eine Ausstellung inklusive Information über die Umsetzung der Vorschriften der Kernzone 1 in der neuen Bau- und Nutzungsordnung. Damit sollten die Voraussetzungen erfüllt werden können, damit sich Behörde und Einwendende über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung definitiv einig können. Der Gemeinderat informiert sobald als möglich über die konkreten Termine.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Mobiliar