

Aarburg informiert über die Zahlungsfrist der Steuerzahlung 2021

Im September 2021 findet der Versand der Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 statt. Eine Verfallsanzeige stellt keine Rechnung oder Mahnung sondern eine Erinnerung dar. Sie zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem persönlichen Konto gutgeschrieben wurde. Ein allfälliger Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2021 zahlbar.
Zu einer fristgerechten Bezahlung wird geraten
Im Gegensatz zum Vorjahr, unterliegt der Zahlungsverzug in Bezug auf COVID-19 keiner Sonderregelung mehr. Es gelten die ordentlichen Verzugszinsen von 5,1 Prozent ab Fälligkeitsdatum. Zudem werden offene Steuerforderungen gemahnt. Eine Mahngebühr wird im Bezugsverfahren als auch eine Umtriebsgebühr im Falle einer Betreibung erhoben. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung betrieben.
Wer die Steuern nicht per Verfalldatum bezahlen kann, soll frühzeitig mit der Abteilung Finanzen in Kontakt treten. Entsprechende Gesuche werden umgehend behandelt.