Wie die Gemeinde Landiswil informiert, wird die Gewichtsbeschränkung bei Tauwetter während der Auftauperiode bis längstens am 30. April 2022 in Kraft gesetzt.
Landiswil
Das Gemeindewappen von Landiswil. - © 2021 Gemeinde Landiswil
Ad

Die am 10. Dezember 2014 und 19. Oktober 2016 durch den Gemeinderat Landiswil beschlossene und vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung Höchstgewicht 12 Tonnen bei Tauwetter wird bei entsprechender Witterung in diesem Winter wiederum in Kraft gesetzt.

Gültigkeit bis Ende April 2022

Während der Auftauperiode ist die Beschränkung jedoch längstens bis am 30. April 2022 gültig. Die betroffenen Strassenstücke werden bei Bedarf signalisiert. Die Gewichtsbeschränkung gilt bis zum Entfernen der Signale. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben. Für absolut unerlässliche und nicht aufschiebbare Transporte können mündlich oder schriftlich beim zuständigen Gemeinderat Martin Wüthrich oder der Gemeindeverwaltung Ausnahmebewilligungen beantragt werden.

Ad
Ad