Wie die Gemeinde Worb angibt, wurde unter anderem an der Grossen Gemeinderatssitzung vom 11. September 2023 auch die Änderung der Gemeindeverfassung genehmigt.
Die Bahnhofstrasse in Worb.
Die Bahnhofstrasse in Worb. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2023 mehrere Beschlüsse gefasst.

Die Änderung der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Worb wird zuhanden der Gemeindeabstimmung vom 3. März 2024 genehmigt.

Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

«Zone mit Planungspflicht K10, Sternenmatt, Worb» genehmigt

Die Anpassung der Nutzungsplanung «Zone mit Planungspflicht K10, Sternenmatt, Worb» wird genehmigt.

Zu diesem Geschäft besteht die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung.

Innert 30 Tagen, das heisst bis am 16. Oktober 2023, können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum) oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf unterbreiten (konstruktives Referendum).

Anpassung Nutzungsplanung Areal Filzi wurde genehmigt

Die Anpassung der Nutzungsplanung «TOP 2020» wird genehmigt.

Zu diesem Geschäft besteht die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung.

Innert 30 Tagen, das heisst bis am 16. Oktober 2023, können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum) oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf unterbreiten (konstruktives Referendum).

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