

Auf Landiswiler Gemeindestrassen gilt Gewichtsbeschränkung

Die am 10. Dezember 2014 und 19. Oktober 2016 durch den Gemeinderat beschlossene und vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung eines Höchstgewichts von zwölf Tonnen bei Tauwetter wird bei entsprechender Witterung in diesem Winter wiederum in Kraft gesetzt.
Die Gültigkeit beginnt während der Auftauperiode jedoch längstens bis am 30. April 2023. Die betroffenen Strassenstücke werden bei Bedarf signalisiert. Die Gewichtsbeschränkung gilt bis zum Entfernen der Signale.
Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.
Für absolut unerlässliche und nicht aufschiebbare Transporte können mündlich oder schriftlich beim zuständigen Gemeinderat Ausnahmebewilligungen beantragt werden.