

Wasserversorgung Chlorothalonil-Werte

In der Grundwasserfassung Hagächer wurden erhöhte Chlorothalonil-Werte festgestellt (0,19 Mikrogramm pro Liter / zulässiger Höchstwert 0.1 Mikrogramm pro Liter). Die Wasserversorgung hat als Sofortmassnahme entschieden, das Grundwasserpumpwerkt Hagächer ausser Betrieb zu nehmen.
In der Grundwasserfassung Hintere Mulde wurden leicht erhöhte Chlorothalonil-Werte festgestellt (0,11 Mikrogramm pro Liter). Nach Abzug der Messtoleranz von 0.02 Mikrogramm pro Liter wird der Grenzwert jedoch knapp unterschritten.
Die verantwortlichen Personen beobachten die Situation weiter genau und warten insbesondere die Empfehlungen des Bundesamtes für Lebensmittelmittelsicherheit und Veterinärwesen ab. Allfällige weitere Massnahmen werden laufend geprüft.
Chlorothalonil: Worum geht’s?
Chlorothalonil ist ein Pestizid-Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen ist. Er wird vor allem im Anbau von Getreide, Gemüse, Wein und Zierpflanzen eingesetzt.
In der Vergangenheit wurden in der Schweiz jährlich rund 30 Tonnen Chlorothalonil eingesetzt. Dieser Stoff sickerte durch den Untergrund, und heute können seine Abbauprodukte (sogenannte Metaboliten) auch im Trinkwasser in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen werden.
Am 26. Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen einer Neubeurteilung befunden, dass für Abbauprodukte von Chlorothalonil Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Diese Neubeurteilung erfolgte aufgrund neuer toxikologischer Erkenntnisse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA).
Zuvor galten die Abbauprodukte von Chlorothalonil als unproblematisch und wurden deshalb bei Trinkwasseruntersuchungen nicht mit einbezogen. Neu gilt für die Abbauprodukte von Chlorothalonil ein Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat ein Verbot von chlorothalonihaltigen Pflanzenschutzmitteln in die Wege geleitet; dieses soll im Herbst 2019 in Kraft treten.