Wie die Gemeinde Villmergen berichtet, hat die Gemeinde entschieden, in der Schulhausstrasse ein beidseitiges Parkierverbot zu verordnen.
Die Gemeinde Villmergen im Kanton Aargau.
Die Gemeinde Villmergen im Kanton Aargau. - Nau.ch / jpix.ch
Ad

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird in der Schulhausstrasse, Stichstrassenabschnitt der Schulhausstrasse von der Felsenaustrasse bis zur Mitteldorfstrasse K 378, die Verkehrsbeschränkung Parkieren verboten (Signal 2.50) mit Zusatztext «beidseitig» verfügt.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat Villmergen einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Villmergen