Wie die Gemeinde Sarmenstorf berichtet, werden Hundehalter gebeten, Hundekot einzusammeln und die Leinenpflicht einzuhalten.
Die Einfahrtstrasse Richtung der Gemeinde Sarmenstorf.
Die Einfahrtstrasse Richtung der Gemeinde Sarmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch
Ad

Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen auf dem Friedhof, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

Hundekot entsorgen

In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen muss der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern (Robidog) entsorgt werden. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann dieser mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Sarmenstorf