

Sarmenstorf: Rechnungsabschluss 2020

Dieser wird dem vorhandenen Eigenkapital gutgeschrieben. Der betriebliche Aufwand der Rechnung 2020 beträgt 9'512'356.96 Franken und liegt 336'493.04 Franken unter dem prognostizierten Budgetwert 2020.
Der betriebliche Ertrag stieg gegenüber dem Budget 2020 auf 9'929'626.21 Franken (plus 589'776.21 Franken).
Das Ergebnis aus Finanzierung beträgt beim Rechnungsabschluss 107'953.84 Franken und liegt damit höher als im Budget 2020. Der Ertragsüberschuss ist vor allem auf viel höhere Steuereinnahmen sowie allgemeine Kosteneinsparungen zurückzuführen.
Einwohnergemeinde Werke
Das Ergebnis des Gemeindebetriebes Wasserversorgung ist tiefer ausgefallen als im Budget 2020 prognostiziert. Es konnte ein Ertragsüberschuss um von 30'697.81 Franken erwirtschaftet werden. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Der Ertragsüberschuss des Gemeindebetriebes Abwasserbeseitigung ist um 4'892.49 Franken tiefer ausge-fallen als budgetiert. Der Ertragsüberschuss beträgt im Geschäftsjahr 2020 109'057.51 Franken. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Das Geschäftsjahr 2020 war für den Gemeindebetrieb Abfallbeseitigung sehr erfreulich. Insgesamt konnten Gebühren in der Höhe von 273'155.45 Franken verbucht werden, was zu einem Ertragsüberschuss von 29'137.61 Franken geführt hat. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Ortsbürgergemeinde Allgemeines
Die Rechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 45'280.55 Franken ab. Dieser wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Der betriebliche Aufwand der Rechnung 2020 beträgt 98'167.85 Franken und liegt somit 10'782.15 Franken unter dem prognostizierten Budgetwert 2020.
Der betriebliche Ertrag ist gegenüber dem Budget 2020 um 2'488.15 Franken tiefer. Das Ergebnis aus Finanzierung beträgt bei Rechnungsabschluss 92'456.95 Franken und liegt damit um 356.95 Franken über dem Budget 2020.
Vizeammann Matthias Baur steht für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022-2025 statt. Vize-ammann Matthias Baur hat mitgeteilt, dass er nach acht Jahren im Gemeinderat für eine weitere Amtsdauer nicht mehr zur Verfügung steht. Gemeindeammann Meinrad Baur, Gemeinderätin Nadine Baur und Gemein-deräte Marco Lüthi und Matthias Fricker stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Projekt «Offene Jugendarbeit im Oberen Seetal», Start Bedarfsanalyse
Die Arbeitsgruppe mit Vertretern der vier Gemeinden Bettwil, Fahrwangen, Meisterschwanden und Sarmenstorf hat dem Verein Jugend und Freizeit VJF aus Wohlen den Auftrag erteilt, eine Bedarfsanalyse für das Projekt der regionalen offenen Jugendarbeit zu erstellen. Die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 9. Klasse haben die Möglichkeit, in den nächsten Wochen an einer Online-Umfrage teilzunehmen.
In der Zeit von Mitte März bis Anfang April wird das Jugendmobil des VIF in jeder der Auftragsgemeinden jeweils an drei Tagen auf dem Schulhausplatz stehen, damit sich die Schulkinder ein Bild von offener Jugendarbeit machen können und mit den anwesenden Fachpersonen des VIF in Kontakt treten zu können.
Interessierte Jugendliche können sich als Video-Reporter/innen beim Jugendmobil melden und dann mit einer Videokamera ausgestattet auf Stimmenfang bei anderen Schulkindern gehen.
Die Videoausschnitte werden an einem Anlass mit den Entscheidungsträgerinnen und –trägern Einblicke in die Lebenswelt der Jugendlichen geben. Sobald die Erkenntnisse ausgewertet sind, wird die Arbeitsgruppe über die weiteren Schritte wieder informieren.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende April 2021
Alle Anwohnerinnen und Anwohner an Strassen und Gehwegen werden aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern auf die Höhe von mindestens 4,5 m über Strassen und 2,8 m über Gehwegen zu schneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss auch bei Pflanzungen, Hecken und so weiter an Ein-mündungen und Strassenabzweigungen die freie Sicht in der Höhe zwischen 0,8 bis 3 m gewahrt bleiben. Bäume, Stangen und Masten, die die Sichtzone nicht einschränken, sind zugelassen.
Ebenfalls sind Bäume und Sträucher entlang von Strassen, Gehwegen und Trottoirs so zurückzuschneiden, dass diese durch Fussgängerinnen und Fussgänger problemlos passiert werden können.
Bäume und Sträucher, welche von Anwohnerinnen und Anwohnern nicht selber bis 30. April 2021 zurückgeschnitten werden, werden durch die Gemeinde auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgeschnitten.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang steht Werkführer Wendi Langensand, Natel 079 564 98 44, gerne zur Verfügung
Einhaltung Ruhezeiten
Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg aufmerksam gemacht:
Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, sind wie folgt verboten:
Montag bis Freitag bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr
Samstag bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage ganztags (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag)
Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet.
Ausnahmebewilligungen müssen im Voraus eingeholt werden.
Das Verwenden von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist nur mit Bewilligung gestattet. Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können, sind bewilligungspflichtig (z.B. Open-Air, Motocross, Auto- und Motorradrennen, Modellfliegen, private wie öffentliche Veranstaltungen usw.).
Der Gemeinderat kann für öffentliche Anlagen Benützungszeiten und Benützungsvorschriften festlegen.
Verbot von Littering seit 1. Januar 2021
Leider müssen wir bei steigenden Temperaturen vermehrt Littering auf den öffentlichen Plätzen und Anlagen wie Lindenplatz, Schulhaus- und Pausenplätzen, Spielplatz Schulanlage, aber auch illegale Abfallbeseitigung im Wald, feststellen.
Gemäss § 7 des Polizeireglements hat jeder, welcher öffentliche Strassen, Plätze und Anlagen verunreinigt oder Gegenstände liegen lässt, umgehend den ordnungsgemässen Zustand wiederher-zustellen. Widerhandlungen können mit Busse bestraft werden.
Wer unachtsam einen Zigarettenstummel wegwirft, die Bier- oder Energydrink-Dose, den Plastiksack oder neuerdings die Gesichtsmaske im Park liegenlässt, schadet nicht nur der Umwelt und dem Gemüt ordnungsliebender Mitmenschen, sondern unter Umständen auch seinem Portemonnaie. Bitte geben Sie vermehrt acht auf Ihre Umwelt, damit wir alle länger Freude daran haben können. Danke für Ihr Verständnis.