

Sarmenstorf fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf

Alle Anwohner an Strassen und Gehwegen werden aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern auf die Höhe von mindestens 4,5 Metern über Strassen und 2,8 Metern über Gehwegen zu schneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss auch bei Pflanzungen, Hecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Sicht in der Höhe zwischen 0,8 bis 3 Metern gewahrt bleiben. Bäume, Stangen und Masten, die die Sichtzone nicht einschränken, sind zugelassen.
Ebenfalls sind Bäume und Sträucher entlang von Strassen, Gehwegen und Trottoirs so zurück zu schneiden, dass diese durch Fussgänger problemlos passiert werden können. Bäume und Sträucher, welche von Anwohnern nicht selber bis 30. April 2022 gekürzt worden sind, werden durch die Gemeinde auf Kosten der Eigentümer zurückgeschnitten.