

Wohlen
Othmarsingen: Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Hübel
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans Hübel öffentlich aufgelegt.

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Die Entwürfe mit Erläuterungen, der Vorprüfungsbericht und der Mitwirkungsbericht liegen bis 30. März 2020 bei der Gemeindekanzlei Othmarsingen auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat 5504 Othmarsingen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans Hübel wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
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