Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen.
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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gesetzesänderung (StG § 188 Abs. 1) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Bei fälligen Steuerbeträgen (auch provisorische Steuern und Verzugszinsen) beträgt die Mahngebühr CHF 35.00.

Bleibt die Mahnung erfolglos und muss die Betreibung eingeleitet werden, beträgt die zusätzliche Gebühr für den Betreibungsaufwand CHF 100.00. Diese Gebühren werden für Steuerforderungen ab Steuerjahr 2019 erhoben.

Damit Mahnungen bzw. Mahngebühren vermieden werden können, nehmen Sie unbedingt rechtzeitig mit der Abteilung Finanzen Kontakt auf; per E-Mail an finanzverwaltung@waltenschwil.ch oder telefonisch unter 056 619 18 30. Sie können auf diesen Wegen eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren. Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung.

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