

Mahngebühr für zu spät eingereichte Steuererklärungen

Die Abteilung Steuern Villmergen weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 am 30. Juni 2020 abläuft. Viele Steuererklärungen sind bereits eingereicht worden.
Ab Mitte Juli 2020 werden an alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben oder keine Fristverlängerung verlangt haben, Mahnungen versandt. Für die erste Mahnung wird Fr. 35.- und für die zweite Mahnung Fr. 50.- in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.
Damit der administrative Aufwand möglichst tief gehalten werden kann, wird die Bevölkerung gebeten, die Steuererklärung in den nächsten Tagen nachzureichen. Es wird daran erinnert, die Steuererklärung zu unterschreiben und den EasyTax-Ausdruck zusammen mit dem Umschlag einzureichen.
Keine Original-Belege einreichen
Bei elektronischer Übermittlung ist die unterschriebene Quittung zusammen mit den nicht übermittelten Belegkopien im Umschlagbogen einzureichen. Sämtliche Steuererklärungen samt Belegen werden durch eine externe Firma eingescannt und anschliessend der Abteilung Steuern in digitalisierter Form zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Deshalb sind keine Original-Belege einzureichen, die weiterhin benötigt werden (z. B. für geltend gemachte Liegenschaftsunterhaltskosten, Krankheitskosten usw.). Die Belege werden nicht retourniert, sondern nach dem Einscannen vernichtet.