

Hendschicken erinnert an Fälligkeit der Hundesteuer

Gestützt auf § 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Hendschiken gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten.
Anmeldung eines Hundes
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei müssen gemäss § 7 Abs. 2 des Hundegesetzes Kopien vom Hundeausweis und eventuell von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden eingereicht werden.
Was tun bei Abmeldung des Hundes
Sollte der Hund verstorben sein oder hat ein Besitzerwechsel stattgefunden, so wird dies bitte ebenfalls innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet. So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und es wird keine unnötige Rechnung zugestellt.