Auf Grundlage des aargauischen Jagdgesetzes besteht auch in der Gemeinde Hägglingen vom 1. April bis zum 31. Juli 2002 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.
Einfahrtsstrasse Richtung der Gemeinde Hägglingen.
Einfahrtsstrasse Richtung der Gemeinde Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Gemäss der aargauischen Jagdgesetzgebung müssen Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald (auch auf den Wegen), sowie am Waldrand an der Leine geführt werden. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.

Nicht nur das Jagen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. Hunde dürfen gemäss dem regionalen Polizeireglement generell nicht unbeaufsichtigt Laufen gelassen werden. Insbesondere auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen sind Hunde zwingend an die Leine zu nehmen. Alle Hundehalter werden um Beachtung der Bestimmungen gebeten.

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