

Wohlen
Hägglingen: Hausmüllentsorgung in öffentliche Abfallbehälter
Wie die Gemeinde Hägglingen informiert, darf Hausmüll nicht in öffentlich aufgestellte Abfallbehälter entsorgt werden. Dies kann mit Busse geahndet werden.

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Öffentlich aufgestellte Abfallbehälter dienen ausschliesslich dazu, dass der unterwegs anfallende Müll ordnungsgemäss entsorgt werden kann.
Die Entsorgung von Hausmüll in den besagten Behältern und nicht zu vergessen auch das Littering (Wegwerfen von kleinen Mengen von Abfällen an Ort und Stelle) widersprechen den gültigen Gesetzen und können mit Busse geahndet werden.
Der Gemeinderat bedankt sich, dass die gesamte Bevölkerung im Sinne der Umwelt auf eine korrekte Abfallentsorgung achtet.
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