

Gemeinderat in Wohlen setzt sich für Erdverkabelung ein

Die Erneuerung bzw. Leitungserhöhung der bestehenden 220kV-Übertragungsleitung auf 380kV ist im Reusstal schon seit den 90er Jahren ein Thema. Das Planungsgebiet wurde 2016 im kantonalen Richtplan festgelegt und bereits im März 2017 sprach sich der Gemeinderat für die Variante Nr. 5 (Erdverkabelung entlang der alten Leitung) aus.
Richtplan wird nicht eingehalten
Der Gemeinderat weist in seiner aktuellen Stellungnahme an das Bundesamt für Energie daraufhin, dass bei der Festsetzung dieses Planungskorridors nicht ersichtlich ist, welche Kriterien den Ausschlag für die gewählte Variante gegeben haben und warum die Korridorvariante Nummer 5 aus Sicht des BFE verworfen wurde. Weiter werden aus Sicht der Gemeinde die verbindlichen Planungsgrundsätze (Richtplan Kt. AG Kapitel E2.1) mit der vorliegenden Variante nicht eingehalten.
Gemeinderat hält an bisherigen Anträgen fest
Der vorgeschlagene Planungskorridor entlastet zwar das Baugebiet der Gemeinden Niederwil und Fischbach-Göslikon, dies aber voll zu Lasten des Waldes, des Naherholungsgebietes Wagenrain und der Landschaft im Reuss- und Bünztal. Die Situation in Hermetschwil-Staffeln wird nicht entschärft und in den Gemeinden Niederwil, Fischbach-Göslikon und Wohlen werden neu verschiedene Einzelhöfe tangiert. Der Gemeinderat verlangt deshalb in seiner Stellungnahme, dass neue Infrastrukturen wenn immer möglich entlang von bestehenden Trassen gebaut und die intakten Landschaften geschont werden. Und: zu erwartende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaftsbild vor der Umweltverträglichkeitsprüfung in Karten und Visualisierungen darzustellen.